„Klimaneutral“ war gestern, was die EmpCo-Richtlinie jetzt verändert

Wer seinen Geschäftsbericht, seine Nachhaltigkeitskommunikation oder sein Produktmarketing mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ bestückt hat, sollte jetzt genau hinschauen. Denn ab September 2026 gelten in Deutschland neue Spielregeln und die haben es in sich.

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist seit März 2024 in Kraft. Im Dezember 2025 hat der Bundestag die notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen, darunter eine Verschärfung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ab September 2026 ist sie verbindlich anzuwenden.

Was wird konkret verboten

Der Kern der Richtlinie ist klar: Pauschale Nachhaltigkeitsaussagen ohne belastbare Grundlage sind verboten. Begriffe wie „klimaneutral“, „biologisch abbaubar“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie durch aussagekräftige, nachvollziehbare und extern validierte Belege untermauert sind. Selbst entwickelte Umweltlabel ohne anerkanntes Zertifizierungsverfahren sind ebenfalls untersagt.

Auch Zukunftsversprechen stehen unter verschärfter Beobachtung: Eine Aussage wie „klimaneutral bis 2030″ ist nur noch zulässig, wenn das Unternehmen konkrete Zwischenziele benennt, einen nachvollziehbaren Reduktionsplan vorlegt und externe Prüfungen ermöglicht. Kompensationsstrategien allein, also das bloße Aufkaufen von CO₂-Zertifikaten ohne substanzielle eigene Reduktion, reichen nicht mehr aus.

Hinzu kommen neue Informationspflichten: Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Update-Zeiträume von Produkten müssen künftig aktiv und leicht zugänglich kommuniziert werden.

Kein Freifahrtschein durch das mögliche Scheitern der Green Claims Directive

Viele Unternehmen beobachten derzeit, ob die parallel diskutierte Green Claims Directive (GCD) tatsächlich in Kraft tritt, oder ob sie in den laufenden Verhandlungen scheitert. Die Hoffnung: Fällt die GCD, entfällt der Druck. Diese Rechnung geht nicht auf.

EmpCo ist bereits geltendes Recht und wird in Deutschland ab September 2026 vollständig angewendet, unabhängig vom Schicksal der Green Claims Directive. Die GCD hätte lediglich noch schärfere, technisch detailliertere Anforderungen an die Vorab-Verifizierung von Umweltaussagen gebracht. EmpCo bleibt das zentrale Regelwerk. Wer darauf wartet, dass sich das Problem von selbst löst, wird enttäuscht werden.

Wer ist betroffen und wie ernst sind die Konsequenzen?

EmpCo gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten, unabhängig von Branche, Größe oder Unternehmenssitz. Auch B2B-Unternehmen sind betroffen, sobald ihre Aussagen in die Endkundenkommunikation einfließen. Für KMU gibt es gewisse Erleichterungen bei den Übergangsfristen, die grundlegenden Pflichten gelten aber auch für sie.

Die Sanktionen haben es in sich: Bei Verstößen drohen Bußgelder von mindestens 4 % des Jahresumsatzes. Dazu kommt der Reputationsschaden bei Investoren, Kunden und Geschäftspartnern, die Nachhaltigkeitsaussagen heute kritischer hinterfragen als je zuvor.

Jetzt handeln lohnt sich

Die verbleibende Zeit bis September 2026 ist knapper als sie wirkt. Wer strukturiert vorgeht, kann die Anforderungen erfüllen und dabei die eigene Nachhaltigkeitskommunikation sogar stärken. Empfehlenswert ist ein zweistufiges Vorgehen:

  1. Quick Check aller bestehenden Claims, welche sind belegbar, welche sind Hochrisiko-Kandidaten? Daraus ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf: Streichkandidaten identifizieren, kritische Aussagen überarbeiten.
  2. Strukturelle Überprüfung von Labels und Siegeln sowie die Schulung der relevanten Teams in Marketing, Recht und Nachhaltigkeit.

Der entscheidende Perspektivwechsel: EmpCo muss nicht zu weniger Nachhaltigkeitskommunikation führen, sondern zu besserer. Wer seine Claims heute sauber belegen kann, kommuniziert morgen glaubwürdiger als der Wettbewerb.

Mit langjähriger Erfahrung in der Unternehmenskommunikation und ganzheitlicher Nachhaltigkeitsexpertise begleitet die Silvester Group Unternehmen bei der Überprüfung und Neuausrichtung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der Analyse bestehender Claims bis zur Formulierung zukunftsfähiger Aussagen.

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