Neue ESMA-Leitlinien für ESG-Fondsnamen: Einheitliche Regeln gegen Greenwashing

In der Debatte um nachhaltige Geldanlagen gewinnt Transparenz zunehmend an Bedeutung. Insbesondere bei Fonds, die sich als „nachhaltig“, „grün“ oder „sozial“ bezeichnen, wird immer häufiger die Frage gestellt: Wie glaubwürdig ist das? Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, engl. European Securities and Markets Authority) hat daher im Mai 2024 europaweit einheitliche Regeln veröffentlicht, die verhindern sollen, dass Fonds durch missverständliche Begriffe Greenwashing betreiben – also sich nachhaltiger darstellen, als sie tatsächlich sind.
Um dies zu erreichen, hat ESMA Leitlinien für die Verwendung von Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen definiert. Diese Regeln betreffen vor allem Fondsanbieter, sind aber für Anlegerinnen und Anleger ebenso relevant, weil sie künftig klarer erkennen können, was hinter den Fondsbezeichnungen wirklich steckt.
Begriffserklärungen:
- ESMA: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority)
- BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- ESG: Environmental, Social, Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
- CTB: Climate Transition Benchmark – EU-Standard für Klimatransition-Investitionen mit Mindestanforderungen
- PAB: Paris-Aligned Benchmark – EU-Benchmark mit strengeren Ausschlusskriterien gemäß Pariser Klimazielen
- SFDR: Sustainable Finance Disclosure Regulation – EU-Verordnung zu Offenlegungspflichten nachhaltiger Finanzprodukte
ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen: Einheitliche Regeln für nachhaltige Fonds in der EU
Neue ESMA-Leitlinien für Fondsnamen: Was bedeutet das für Asset Manager? Die BaFin wird die neuen europäischen ESG-Vorgaben uneingeschränkt anwenden. Drei Begriffskategorien – drei Regelsets: Von ‚Transition‘ bis ’nachhaltig‘ müssen nun klare Investitionsstrategien, Ausschlüsse und Nachweise folgen. Worauf es jetzt ankommt – und warum frühes Handeln entscheidend ist – im Überblick.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 14. Mai 2024 Leitlinien veröffentlicht, die klare Kriterien für die Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen festlegen. Diese sollen Greenwashing verhindern und für mehr Transparenz sorgen.
Drei Begriffsgruppen mit spezifischen Anforderungen
Die ESMA unterscheidet drei Kategorien von Begriffen in Fondsnamen, für die unterschiedliche Anforderungen gelten:

Wichtige Eckpunkte:
- Die BaFin wird die Leitlinien uneingeschränkt anwenden.
- 21. November 2024: Geltung für neue Fonds.
- 21. Mai 2025: Frist für Bestandsfonds.
Fazit:
Ein wichtiger Schritt gegen Greenwashing und für mehr Klarheit im ESG-Bereich. Frühzeitiges Handeln ist für Asset Manager entscheidend.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar.
Quellen:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsmitteilung/2024/aufsichtsmitteilung_24072024_ESMA_Leitlinien_Fondsnamen.html – https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2024/Meldung_241001_Fondsnamen_ESMA-Leitlinien.html – https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/BaFin-ESMA-Leitlinien-Fondsnamen-Poetzsch.html