Klimamanagement 2026 – Die Updates, die jetzt zählen · Teil 1 von 4

Die Regeln werden neu geschrieben: GHG Protocol und SBTi 2.0

Während die Diskussion um ESRS und CSRD-Vereinfachung viel Aufmerksamkeit bindet, passiert im Hintergrund etwas mindestens genauso Relevantes: Die methodischen Grundlagen des Klimamanagements werden neu geschrieben – weg von groben Schätzungen, hin zu belastbaren, überprüfbaren Daten.

Zum Auftakt dieser vierteiligen Serie schauen wir auf die beiden Rahmenwerke, die praktisch jedes Klimamanagement prägen: das GHG Protocol als Basis jeder Klimabilanzierung und die Science Based Targets initiative (SBTi) als Maßstab für wissenschaftsbasierte Zielsetzung. Beide erleben derzeit ihre umfassendste Überarbeitung seit Jahren – und beide zeigen in dieselbe Richtung.

GHG Protocol: Die größte Überarbeitung seit über zehn Jahren

Das GHG Protocol – die methodische Basis, auf der praktisch jede Klimabilanzierung aufbaut – befindet sich mitten in seiner umfassendsten Revision seit der Erstveröffentlichung der Standards. Zwei Baustellen sind besonders weit fortgeschritten.

Hourly Matching statt Jahreszertifikate

Scope 2 wird deutlich strenger. Im Zentrum steht die geplante Einführung von „Hourly Matching“: Erneuerbare Energie soll künftig stunden- und regionsgenau mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen werden, statt wie bisher über pauschale Jahreszertifikate. Viele heute gängige Herkunftsnachweise würden diese Anforderung nicht mehr erfüllen.

95-Prozent-Abdeckung und neue Datenklassifizierung

Scope 3 bekommt mit dem im März 2026 veröffentlichten Fortschrittsbericht erste konkrete Konturen. Zu den einschneidendsten Vorschlägen zählen eine verpflichtende 95-Prozent-Abdeckung der berichtspflichtigen Scope-3-Emissionen sowie eine neue, differenzierte Klassifizierung von Primär- und Sekundärdaten. Auch eine neue Kategorie 16 für „facilitated emissions“ – etwa aus Finanzdienstleistungen oder Lizenzgeschäften – ist vorgesehen.

Nach der ersten Konsultationsrunde ist für 2026 eine zweite geplant. Die finale Veröffentlichung wird für 2027 erwartet.

Ein vollständiger Konsultationsentwurf wird für Mitte 2026 erwartet, der finale Standard für Ende 2027.

Warum das jetzt wichtig ist

Die Revision ist kein akademisches Detail. Über SBTi-validierte Ziele und regulatorische Rahmenwerke wie ESRS oder ISSB-nahe Standards wirkt jede Änderung am GHG Protocol mit Verzögerung in die Pflichtberichterstattung hinein. Wer heute in Datenstrukturen investiert, sollte sie so aufsetzen, dass eine Aufschlüsselung nach Datenqualität und -herkunft möglich ist – das wird in beiden Scopes zum Standard.

SBTi Corporate Net-Zero Standard V2.0: Von der Ambition zur Umsetzung

Am 11. Juni 2026 hat die Science Based Targets initiative die finale Version 2.0 ihres Flaggschiff-Standards veröffentlicht – die umfassendste Überarbeitung seit dem Start 2021. Rund 42 Prozent der Inhalte sind komplett neu. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Differenzierung nach Unternehmensgröße und Region: Eine neue Kategorisierung (Kategorie A/B) unterscheidet zwischen großen Unternehmen aus einkommensstarken Ländern und kleineren Unternehmen bzw. Unternehmen aus einkommensschwächeren Regionen – mit spürbar unterschiedlichen Anforderungen etwa bei Assurance-Pflichten und Transition Plans.
  • Getrennte Scope-1- und Scope-2-Ziele statt der bisherigen Kombinationslogik.
  • Zielsetzung auf „Best-Efforts“-Basis: Unternehmen, die trotz nachweislich ernsthafter Anstrengungen ihre Ziele verfehlen, verlieren nicht automatisch ihren Status – solange sie transparent über Hindernisse und Gegenmaßnahmen berichten.
  • Verbindlicherer Umgang mit residualen Emissionen: Ein gestuftes Anerkennungssystem regelt künftig, wie und wann Unternehmen hochwertige CO2-Zertifikate und andere Klimabeiträge einsetzen dürfen – als Ergänzung, nicht als Ersatz für echte Reduktion.
  • Pflicht zum Climate Transition Plan für Kategorie-A-Unternehmen, inklusive jährlicher Fortschrittsberichterstattung und Vorstandsverantwortung.

Übergangsfristen SBTi V2.0

Bis Ende 2027 bleibt Version 1.3.1 gültig. Ab Q1 2027 können Unternehmen wählen, ab dem 1. Februar 2028 wird Version 2.0 für alle neuen Zieleinreichungen verpflichtend.

Wer 2026 Ziele setzt oder erneuert, sollte dies weiterhin auf Basis von V1.3.1 tun – viele der neuen Flexibilitäten stehen bereits jetzt zur Verfügung.

Warum das jetzt wichtig ist

Mit über 11.000 Unternehmen, die bereits wissenschaftsbasierte Ziele gesetzt haben, ist SBTi längst kein Nischenthema mehr. Wer ein validiertes Ziel hat, sollte den eigenen Mandatory Five-Year-Review-Termin kennen – er entscheidet darüber, unter welcher Version das nächste Ziel eingereicht werden muss.

Die Serie im Überblick

  1. Teil – GHG Protocol & SBTi 2.0 – Die Regeln werden neu geschrieben

Dienstag in Teil 2: Warum CBAM seit Januar 2026 echtes Geld kostet – und wie das ISSB-Regime still zum globalen Bezugspunkt wird.

Doreen Lanvers
Senior Climate Consultant

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