VSME 2026: Warum der neue EU-Entwurf für den Mittelstand relevanter wird

Mit der Überarbeitung des VSME-Standards verändert sich die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung erneut spürbar.

Der ursprüngliche VSME-Standard der EFRAG aus dem Jahr 2024 war als freiwilliger Berichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Der neue Entwurf der Europäischen Kommission vom Mai 2026 geht nun deutlich weiter: Der Standard bleibt zwar freiwillig, wird aber erstmals als Delegierte Verordnung im EU-Rechtsrahmen verankert.

Damit verändert sich nicht nur der rechtliche Status des VSME. Auch Anwendungsbereich, Offenlegungslogik und die Rolle innerhalb der europäischen Lieferkettenregulierung werden neu definiert.

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht mehr nur, ob Unternehmen freiwillig nach VSME berichten sollten, sondern vielmehr: Welche strategische Bedeutung bekommt der Standard künftig im CSRD-Ökosystem?

Warum der neue VSME deutlich mehr Unternehmen betrifft

Die wohl wichtigste Änderung betrifft den Anwenderkreis.

Während die ursprüngliche Version vor allem auf klassische Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen mit klaren Umsatz- und Bilanzgrenzen zugeschnitten war, erweitert die EU-Kommission den Geltungsbereich nun erheblich. Künftig soll der VSME für alle Unternehmen gelten, die nicht unter die CSRD fallen und weniger als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen.

Die bisherigen Schwellenwerte für Umsatz und Bilanzsumme entfallen vollständig.

Damit entwickelt sich der VSME zunehmend zu einem zentralen ESG-Standard für einen großen Teil der europäischen Wirtschaft — insbesondere für mittelständische Unternehmen, die zwar nicht direkt berichtspflichtig sind, aber zunehmend ESG-Anforderungen aus der Lieferkette erfüllen müssen.

Das neue Kategorisierungssystem verändert die Logik der Berichterstattung

Eine der wichtigsten strukturellen Neuerungen ist das neue bzw. überarbeitete Kategorisierungssystem für Offenlegungspflichten.

Jede Disclosure wird künftig einer klar definierten Kategorie zugeordnet:

  • „Necessary“
  • „Necessary if applicable“
  • „Voluntary“
  • „Consideration when reporting sector information“

Dadurch wird deutlich transparenter, welche Angaben verpflichtend sind, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten und welche freiwillig bleiben.

Besonders relevant ist dabei die Differenzierung nach Unternehmensgröße: Für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitenden werden zahlreiche Angaben freiwillig, die für größere Unternehmen verpflichtend bleiben.

Der VSME wird damit stärker modularisiert und besser auf kleinere Unternehmen zugeschnitten.

Welche Inhalte konkret vereinfacht wurden

Neben der neuen Struktur verfolgt die Überarbeitung vor allem ein Ziel: Vereinfachung.

Mehrere Detailanforderungen der ursprünglichen Version entfallen vollständig oder werden reduziert. Dazu gehören unter anderem:

  • die GHG-Intensitätskennzahl
  • Land-Use-Metriken im Biodiversitätskontext
  • Hektarangaben bei biodiversitätssensiblen Flächen
  • die geschlechterspezifische Aufschlüsselung von Trainingsstunden

Auch bei Umwelt- und Sozialkennzahlen wurden einzelne Anforderungen präzisiert oder abgeschwächt.

Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten erweitert, bestimmte Informationen auszulassen, etwa bei Geschäftsgeheimnissen, sensiblen Informationen oder rechtlich geschützten Daten. Unternehmen müssen diese Auslassungen jedoch regelmäßig neu bewerten.

Der „Value Chain Cap“, erstmals im VSME fixiert, verändert die Rolle des Standards

Besonders strategisch relevant ist ein neuer Bestandteil des Standards: Annex II, der sogenannte „Value Chain Cap“.

Er spezifiziert erstmals, welche ESG-Daten große CSRD-pflichtige Unternehmen überhaupt von kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen. Damit spezifiziert die Europäische Kommission die bereits getätigten Aussagen hinsichtlich eines Value Chain Caps nach.

Damit soll verhindert werden, dass kleine Unternehmen indirekt mit vollständigen CSRD-Anforderungen überlastet werden.

Für viele mittelständische Unternehmen könnte der VSME dadurch künftig zur zentralen „Antwortstruktur“ auf ESG-Anfragen großer Kunden und Geschäftspartner werden.

Der Standard entwickelt sich damit nicht nur zu einem freiwilligen Reporting-Framework, sondern zunehmend auch zu einem praktischen Lieferkettenstandard innerhalb der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung.

Was die Überarbeitung über die Zukunft der ESG-Berichterstattung zeigt

Die Richtung der Überarbeitung ist klar erkennbar: weniger Komplexität, breiterer Anwenderkreis und stärkere Integration in den regulatorischen EU-Rahmen.

Gleichzeitig bleibt der aktuelle Entwurf ausdrücklich offen für weitere Anpassungen im Gesetzgebungsprozess. Die Europäische Kommission hat den Standard bislang nur punktuell überarbeitet. Eine umfassende inhaltliche Revision durch die EFRAG fand bislang nicht statt.

Dennoch zeigt sich bereits jetzt eine zentrale Entwicklung: Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung differenziert sich zunehmend nach Unternehmensgröße und Rolle innerhalb der Wertschöpfungskette.

Nicht jedes Unternehmen soll künftig denselben regulatorischen Aufwand tragen – aber nahezu jedes Unternehmen wird Teil der ESG-Datenlandschaft bleiben.


„Der VSME entwickelt sich vom freiwilligen KMU-Standard zunehmend zu einem strategischen ESG-Framework für den europäischen Mittelstand.“


Unser Fazit

Die Überarbeitung des VSME-Standards ist weit mehr als eine technische Anpassung einzelner Datenpunkte. Sie zeigt, wie die EU versucht, Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker zu vereinfachen, gleichzeitig, aber breiter in der Wirtschaft zu verankern.

Für mittelständische Unternehmen wird der VSME damit zunehmend relevant – nicht nur regulatorisch, sondern vor allem als Schnittstelle zu Kunden, Lieferketten und ESG-Anforderungen größerer Geschäftspartner.

Kontakt aufnehmen

Patrick Markus
Director Sustainability Consulting

Q & A

Für welche Unternehmen soll der VSME-Entwurf der Europäischen Kommission vom Mai 2026 künftig gelten?

Der VSME-Entwurf vom Mai 2026 soll für alle Unternehmen gelten, die nicht unter die CSRD fallen und weniger als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen. Anders als die ursprüngliche EFRAG-Version von 2024 verzichtet der neue Entwurf vollständig auf bisherige Schwellenwerte für Umsatz und Bilanzsumme. Der Standard bleibt freiwillig, soll aber erstmals als Delegierte Verordnung im EU-Rechtsrahmen verankert werden. Dadurch wird der VSME besonders für mittelständische Unternehmen relevant, die ESG-Anforderungen aus Lieferketten erfüllen müssen.

Was bedeutet der „Value Chain Cap“ im neuen VSME-Entwurf 2026 für mittelständische Zulieferer?

Der „Value Chain Cap“ im Annex II des VSME-Entwurfs begrenzt, welche ESG-Daten CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen. Damit soll verhindert werden, dass kleinere Unternehmen indirekt mit vollständigen CSRD-Anforderungen belastet werden. Für mittelständische Unternehmen kann der VSME dadurch zur zentralen Antwortstruktur auf ESG-Anfragen großer Kunden und Geschäftspartner werden. Der Standard erhält damit eine praktische Rolle als Lieferkettenstandard innerhalb der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung.

Wie verändert das neue Kategorisierungssystem im VSME 2026 die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner Unternehmen?

Das neue Kategorisierungssystem des VSME 2026 ordnet jede Offenlegung einer klaren Kategorie zu und macht damit sichtbar, welche Angaben erforderlich, bedingt erforderlich oder freiwillig sind. Die Kategorien lauten „Necessary“, „Necessary if applicable“, „Voluntary“ und „Consideration when reporting sector information“. Besonders wichtig ist die Differenzierung nach Unternehmensgröße: Für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitenden werden zahlreiche Angaben freiwillig, die für größere Unternehmen verpflichtend bleiben. Dadurch wird der Standard modularer und stärker auf kleinere Unternehmen zugeschnitten.
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